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Japan-GmbH & Gesellschafterdarlehen: Vertrag, Devisenmeldung & offizielle Links

Wer in Japan eine Firma führt, kennt das Szenario: Das Business braucht Liquidität, und der Founder schießt schnell Geld aus der eigenen Tasche vor (Yakuin Kariirekin / Director Loan). Klingt nach einem unkomplizierten Insider-Deal – bis das Geld von einem ausländischen Privatkonto fließt oder du offiziell als „Nicht-Resident“ gilst.

In diesem Moment fordert der japanische Staat nicht nur einen wasserdichten Darlehensvertrag, sondern schickt auch das japanische Devisengesetz (FEFTA / Gaitame-hō) in den Ring. Hier ist deine Navigationshilfe samt den direkten Zugängen zu allen offiziellen Behörden-Guides.

1. Stempelsteuer auf Darlehensverträge (Dokumentensteuer)

Abschnitt betitelt „1. Stempelsteuer auf Darlehensverträge (Dokumentensteuer)“

In Japan kostet Tinte auf Papier wörtlich Geld. Wenn du einen Darlehensvertrag zwischen dir und deiner japanischen Firma aufsetzt, fällt darunter die japanische Stempelsteuer (Inshizei). Wie teuer die Steuermarke ausfällt, die physisch auf den Vertrag geklebt werden muss, hängt exakt von der Darlehenssumme ab.

2. Grenzüberschreitende Transfers & Devisenmeldung (FEFTA)

Abschnitt betitelt „2. Grenzüberschreitende Transfers & Devisenmeldung (FEFTA)“

Überweist du dein Privatgeld von einem Auslandskonto an deine japanische Kapitalgesellschaft oder verleihst du als Nicht-Resident Geld an ein japanisches Unternehmen? Sobald gesetzliche Schwellenwerte überschritten werden, verlangt die Bank of Japan eine nachträgliche Kapitaltransaktionsmeldung nach dem Devisen- und Außenhandelsgesetz (Gaitame-hō):

3. Was japanische Banken beim Compliance-Check sehen wollen

Abschnitt betitelt „3. Was japanische Banken beim Compliance-Check sehen wollen“

Wenn ein größerer Betrag vom Privatkonto auf dem japanischen Geschäftskonto eingeht, schlagen bei der Empfängerbank sofort die Compliance-Alarmglocken. Bevor das Geld freigegeben wird, verlangen japanische Kreditinstitute fast ausnahmslos folgende Dokumente:

  • Darlehensvertrag (Original oder Kopie): Mit marktüblichen Zinssätzen (Vorsicht vor verdeckter Gewinnausschüttung!), klaren Rückzahlungsfristen und einem konkreten Verwendungszweck.
  • Mittelherkunftsnachweis (Source of Funds): Steuerbescheide, private Kontoauszüge oder Belege über Vermögensverkäufe (z. B. Immobilien), die lückenlos beweisen, dass die Kohle sauber ist.
  • Vorstands- oder Gesellschafterbeschluss: Das Protokoll der Gesellschafterversammlung oder der Vorstandsbeschluss, der bestätigt, dass die Geldaufnahme firmenintern ordnungsgemäß genehmigt wurde.
KI-gestützte Übersetzung. Im Zweifelsfall bitte die chinesische oder englische Originalversion heranziehen.