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Japan Permanent Residency (PR): Steuer- & Rentennachweise richtig beschaffen (Offizielle Links & Guide)

Wer in Japan die begehrte Permanent Residency (PR) abstauben will, lernt die japanische Bürokratie von ihrer gnadenlosesten Seite kennen: Absoluter Fokus auf pünktliche Steuern, Rente und Krankenversicherung. Auch nur ein einziger Tag Zahlungsverzug kann deinen Antrag sofort ins Aus katapultieren. Um dein Dossier wasserdicht zu machen, musst du die entsprechenden Nachweise bei drei verschiedenen Stellen einsammeln: Finanzamt, Rathaus und Rentenamt.

1. Offizielle PR-Richtlinien & öffentliche Pflichten

Das japanische Einwanderungsamt (Immigration Services Agency) versteht bei gesetzlichen Pflichten keinen Spaß. Bevor du Dokumente ordnest, wirf einen Blick in die offiziellen Vorgaben:

2. Kommunalsteuer & Einkommensnachweise (Vom Rathaus)

Hier musst du dein Einkommen sowie die fristgerechte Zahlung der lokalen Gemeindesteuer (Juminzei) für den geforderten Zeitraum belegen (je nach Visumstyp 1, 3 oder 5 Jahre):

  • Juminzei-Besteuerungsnachweis (Kasei Shomeisho) und Zahlungsnachweis (Nozei Shomeisho) von deinem örtlichen Rathaus (Yakusho). Wichtig: Die Dokumente müssen sowohl das Fälligkeitsdatum als auch das tatsächliche Zahlungsdatum ausweisen.

3. Nationale Steuern (Vom Finanzamt)

Das zuständige Finanzamt (Zeimusho) muss bestätigen, dass du dem Staat keine Steuern schuldest (z. B. Einkommensteuer, Konsumsteuer):

4. Rentenbeitragsnachweise (Vom Rentenamt)

Der am schärfsten geprüfte Teil: Hast du deine Beiträge zur staatlichen Rente (Kokumin Nenkin) oder betrieblichen Rente (Kosei Nenkin) für den gesamten Prüfungszeitraum lückenlos und pünktlich gezahlt?

5. Nachweise zur Krankenversicherung

Ebenfalls Pflicht: Eine Kopie deiner Krankenversicherungskarte (Kenko Hokensho). Bist du in der staatlichen Krankenversicherung (Kokumin Kenko Hoken), benötigst du zusätzlich die Zahlungsbescheinigung (Kokumin Kenko Hokenryo Nofu Shomeisho) oder die originalen Quittungen von deinem Rathaus.

KI-gestützte Übersetzung. Im Zweifelsfall bitte die chinesische oder englische Originalversion heranziehen.