Godo Kaisha in Japan gründen: Satzungszwecke (Teikan) rechtssicher formulieren – ohne teure Nachbefüllung
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Wenn dir japanische Gründungsagenturen oder Legal Scrivener (Gyoseishoshi) beim Entwurf deiner Satzung (Teikan) den guten alten Rat geben: „Schreib bloß nicht zu viel rein! Zwei, drei Punkte für Immobilien reichen völlig, sonst winkt das Justizamt das nicht durch und die Bank verweigert das Firmenkonto. Wenn du später expandierst, passen wir das einfach an!“ – dann gilt vor allem eins: Tief durchatmen.
Das ist das klassische Business-Modell dieser Berater. Die verkaufen dir Unwissenheit als Vorsichtsmaßnahme. Was sie dir nämlich verschweigen: Für jede spätere Änderung verlangt das japanische Justizamt (Homukyoku) stur 30.000 Yen (ca. 200 Euro) an staatlicher Registrierungssteuer. Dazu kommt noch das Beraterhonorar für den Schreibkram und das gigantische Drama beim Re-Kanzlei-Review deiner Hausbank.
Wir zerlegen heute das japanische Gesellschaftsrecht (Kaishaho) und das Handelsregister (Rirekish事項 Zenshomeisho) in seine Einzelteile. Ziel des Spiels: Du packst deine Business-Roadmap für die nächsten 5 bis 10 Jahre direkt an Tag 1 in die Satzung – für exakt 0 Yen Aufpreis.
1. Warum du die Satzung an Tag 1 vollpacken musst (und was Nachzügler zahlen)
Abschnitt betitelt „1. Warum du die Satzung an Tag 1 vollpacken musst (und was Nachzügler zahlen)“In Japan wird der Unternehmenszweck (Jigyo Mokuteki) deiner Firma glasklar und öffentlich einsehbar im Handelsregisterauszug abgedruckt.
Wer hier am Anfang geizt, zahlt später dreifach, sobald der erste Online-Shop, ein Tech-Consulting-Deal oder grenzüberschreitender Handel ansteht:
- Staatliche Gebühren-Keule (30.000 Yen pauschal): Jede Änderung der Satzungszwecke erfordert einen offiziellen Antrag beim Justizamt. Das Finanzministerium verlangt dafür gnadenlos 30.000 Yen Registrierungssteuer. Pro Änderung, ohne Ausnahme.
- Agentur-Nachschlag: Schreibst du die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung und den Änderungsantrag nicht selbst auf Japanisch, nimmt dir der Berater nochmal 30.000 bis 50.000 Yen ab.
- Banken-Risikoprüfung 2.0: Sobald du deinen Handelsregisterauszug änderst, musst du das deiner Bank (wie GMO Aozora oder DOCOMO SMTB Net Bank) melden. Die Compliance-Abteilung zieht deinen Account direkt wieder durch die Anti-Geldwäsche-Mangel (AML) – im schlimmsten Fall werden deine Online-Banking-Limits vorsorglich eingefroren.
Und was kostet es, am Tag der Gründung gleich 15 Geschäftsfelder auf einmal einzutragen? Genau 0 Yen. Das Justizamt rechnet nach Antrag ab, nicht nach Textlänge.
2. Die 15-Punkte-Musterliste für deine Satzung
Abschnitt betitelt „2. Die 15-Punkte-Musterliste für deine Satzung“Einen Freifahrtschein zum Halluzinieren hast du allerdings nicht: Wer blind Dinge wie „Waffenherstellung“ oder „Finanzderivate-Handel“ in die Satzung diktiert, wird beim Bank-Onboarding sofort eiskalt abserviert.
Der Sweetspot liegt in einer cleveren Mischung aus Immobilien-Substanz + leichten Digital-Dienstleistungen + Cross-Border-Handel + Universal-Klausel.
Hier ist die vom Justizamt und Banken-Compliance erprobte Blueprint:
Block A: Immobilien & Substanzwerte (Dein Fundament)
Abschnitt betitelt „Block A: Immobilien & Substanzwerte (Dein Fundament)“- Kauf, Verkauf, Vermietung, Vermittlung, Verwaltung und Holding von Immobilien.
- Beratung und Consulting im Bereich Immobilieninvestments.
- Gebäuderenovierung, Sanierung und Innenausbau.
- Betrieb, Management und Vermarktung von Hotels, Ferienunterkünften (Minpaku) und Coworking-Spaces.
Block B: Digitale Dienstleistungen (Skalierbare Erträge & Consulting)
Abschnitt betitelt „Block B: Digitale Dienstleistungen (Skalierbare Erträge & Consulting)“- Bereitstellung von Informations- und Datenverarbeitungsdiensten über das Internet.
- Konzeption, Entwicklung, Wartung und Vertrieb von Software, mobilen Applikationen und Webseiten.
- Digitales Marketing, Marktforschung, Konzeption und Ausführung von Online-Werbekampagnen.
- Allgemeine Unternehmens-, Finanz- und Personalberatung (Management Consulting).
Block C: Grenzüberschreitender Handel & Supply Chain (Kapitalfluss-Kanäle)
Abschnitt betitelt „Block C: Grenzüberschreitender Handel & Supply Chain (Kapitalfluss-Kanäle)“- Konzeption, Herstellung, Groß- und Einzelhandel, Import/Export sowie E-Commerce-Vertrieb von Waren aller Art.
- Handel und Import/Export von Konsumgütern des täglichen Bedarfs, Bekleidung, Kosmetika, Möbeln und Inneneinrichtung.
- Handel mit Gebrauchtwaren und deren Verkauf im Auftrag (Perfekt als Vorbereitung, falls du später eine gebrauchte Luxusgüter- oder Oldtimer-Lizenz namens Kobutsu-sho beantragen willst).
- Übersetzungs-, Dolmetscher- und Sprachschulungsdienstleistungen.
Block D: IP & Der ultimative Joker
Abschnitt betitelt „Block D: IP & Der ultimative Joker“- Erwerb, Lizenzierung, Verwaltung und Übertragung von geistigem Eigentum, Urheberrechten und Marken.
- Planung, Produktion und Durchführung von Events, Seminaren und Workshops.
- Alle mit den vorstehenden Punkten direkt oder indirekt zusammenhängenden Geschäfte und Dienstleistungen. (Der universelle Auffangparagraf).
3. Der Banken-Hack: Viele Zweckbestimmungen, glasklare Prioritäten
Abschnitt betitelt „3. Der Banken-Hack: Viele Zweckbestimmungen, glasklare Prioritäten“Die häufigste Sorge von Gründern lautet: „Wenn ich 15 Punkte in der Satzung habe, hält mich die Bank dann nicht für eine dubiose Briefkastenfirma?“
Wenn du die folgenden drei Regeln befolgst, marschierst du ohne Rückfragen durch den KYC-Prozess der Neobanken:
- Fokus im Erfassungsbogen: Wenn du das Konto bei der Online-Bank beantragst, wählst du beim Feld „Hauptgeschäftszweig“ (Shutaru Jigyo) stur EIN EINZIGES Feld aus – zum Beispiel „Immobilienverwaltung“ oder „IT-Consulting“. Reiche exakt dazu deinen Nachweis ein (z. B. einen Dienstleistungsvertrag oder Entwurf). Klicke NIEMALS alle 15 Punkte als Hauptgeschäft an, sonst verlangt das Anti-Geldwäsche-System der Bank Nachweise für jeden einzelnen Punkt.
- Die Reihenfolge entscheidet: Setze die am leichtesten zu belegenden und risikoärmsten Geschäfte (wie IT-Entwicklung oder Immobilienverwaltung) auf die Positionen 1 bis 3 in deiner Satzung. Import/Export oder Gebrauchtwarenhandel gehören weiter nach hinten. Wer genehmigungspflichtige oder risikobehaftete Branchen auf Platz 1 setzt, rennt beim Algorithmus der Bank direkt in die Rotphase.
- Die Macht von Punkt 15: Der Auffangparagraf rettet dich bei unvorhergesehenen Nebeneinkünften (z. B. wenn du spontan Hardware für einen Übersee-Kunden beschaffst). Juristisch bist du zu 100 % abgesichert. Fehlt dieser Satz, können Finanzamt oder Justizamt solche Gelegenheitsgeschäfte als Satzungsverstoß (Ultra Vires) werten.
KI-gestützte Übersetzung. Im Zweifelsfall bitte die chinesische oder englische Originalversion heranziehen.
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